Für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ist KEINE Gestattung mehr erforderlich. Das gilt z.B. für Vereinsfeste, Kulturveranstaltungen, Jubiläen etc. Es genügt eine Anzeige bei der Ortsverwaltung.
Anzeigepflicht ist grundsätzlich jede Person, auch wenn nur Speisen oder alkoholfreie Getränke angeboten werden. VEREINE müssen nur anzeigen, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken.
ANZEIGEVERFAHREN: Die Anzeige erfolgt bei der Ortsverwaltung und bedarf keiner formellen Bestätigung. Sie muss folgende Angaben erhalten: Name und Anschrift, Ort und Zeit des besonderen Anlasses, Angaben zum gastronomischen Angebot, Betriebszeit und Standort.
Die Ortsverwaltung prüft die Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen für einen besonderen Anlass gegeben sind. Hinweis: Ein unvollständige Anzeige kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Die Ortsverwaltung wird in Kürze ein Formular für die Anzeige zur Verfügung gestellt bekommen.
Für die Vereine kurz gesagt: Wenn Veranstaltungen mit Ausschank von alkoholischen Getränken stattfinden, auf der Ortsverwaltung melden und entsprechendes Formular ausfüllen.